«Zur Wahrung der schweizerischen Neutralität» (Neutralitätsinitiative)

Sammelfrist:

08.05.2024

Sammelfrist abgelaufen

Neutralitätsinitiative

Was will die Initiative verändern?

Die Neutralität der Schweiz soll in der Bundesverfassung verankert werden. In Artikel 54 BV soll festgehalten werden, dass die Schweiz keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitreten darf, es sei denn, die Schweiz würde direkt militärisch angegriffen. Trainings mit ausländischen Partnern blieben laut Komitee aber zulässig, und friedensfördernde Einsätze der Armee könnte das Parlament weiterhin bewilligen. Untersagt würden der Schweiz «nichtmilitärische Zwangsmassnahmen» gegen Krieg führende Staaten. Damit gemeint sind etwa Sanktionen, wie sie die Schweiz aktuell gegen Russland mitträgt.

Kommentar Politbeobachter:

Mit der Übernahme der EU-Sanktionen gegen Russland hat die Schweiz Partei ergriffen und ihre Neutralität aufgegeben. In jüngster Zeit wird die Neutralität der Schweiz zunehmend verwässert.

Neutralität ist mehr als nur die Nichtteilnahme an Konflikten. Sie bedeutet den freiwilligen Verzicht auf äussere Machtpolitik. So gesehen hat die schweizerische Neutralität durchaus den positiven Gehalt grundsätzlicher Friedenspolitik. Im Kern geht es darum, eine harte Definition der in der BV an zwei Stellen erwähnte Schweizerische Neutralität in die Verfassung zu schreiben und diese damit zu konkretisieren.

Die beiden wichtigsten Neuerungen, die die Initiative vorschlägt, sind die klare Absage an eine Beteiligung an Militärbündnissen wie beispielsweise der Nato sowie die Verhinderung «nichtmilitärischer Zwangsmassnahmen» (Sanktionen). Während der erste Punkt in der Bevölkerung breite Unterstützung geniesst, wird die Nichtteilnahme an Wirtschaftssanktionen oft als Versuch des Isolationismus oder – im Fall der Sanktionen gegen Russland - gar als Begünstigung Putins verstanden. Die Schweiz hat ihre Stärke bisher erhalten, indem sie sich militärisch und wirtschaftlich maximal von konfliktären Situationen distanziert hat. So hat kann sie ihre Rolle als Vermittlerin zwischen den Fronten optimal wahrnehmen, ohne sich den Vorwurf der Voreingenommenheit gefallen lassen zu müssen.

Die Neutralitätsinitiative wäre eine gute, pragmatische und international hilfreiche Neudefinition unserer jahrhundertealten traditionellen Aussenpolitik.

Sammelfrist:
08.05.2024

Sammelfrist abgelaufen

Neutralitätsinitiative-m

Was will die Initiative verändern?

Die Neutralität der Schweiz soll in der Bundesverfassung verankert werden. In Artikel 54 BV soll festgehalten werden, dass die Schweiz keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitreten darf, es sei denn, die Schweiz würde direkt militärisch angegriffen. Trainings mit ausländischen Partnern blieben laut Komitee aber zulässig, und friedensfördernde Einsätze der Armee könnte das Parlament weiterhin bewilligen. Untersagt würden der Schweiz «nichtmilitärische Zwangsmassnahmen» gegen Krieg führende Staaten. Damit gemeint sind etwa Sanktionen, wie sie die Schweiz aktuell gegen Russland mitträgt.

Kommentar Politbeobachter:

Mit der Übernahme der EU-Sanktionen gegen Russland hat die Schweiz Partei ergriffen und ihre Neutralität aufgegeben. In jüngster Zeit wird die Neutralität der Schweiz zunehmend verwässert.

Neutralität ist mehr als nur die Nichtteilnahme an Konflikten. Sie bedeutet den freiwilligen Verzicht auf äussere Machtpolitik. So gesehen hat die schweizerische Neutralität durchaus den positiven Gehalt grundsätzlicher Friedenspolitik. Im Kern geht es darum, eine harte Definition der in der BV an zwei Stellen erwähnte Schweizerische Neutralität in die Verfassung zu schreiben und diese damit zu konkretisieren.

Die beiden wichtigsten Neuerungen, die die Initiative vorschlägt, sind die klare Absage an eine Beteiligung an Militärbündnissen wie beispielsweise der Nato sowie die Verhinderung «nichtmilitärischer Zwangsmassnahmen» (Sanktionen). Während der erste Punkt in der Bevölkerung breite Unterstützung geniesst, wird die Nichtteilnahme an Wirtschaftssanktionen oft als Versuch des Isolationismus oder – im Fall der Sanktionen gegen Russland - gar als Begünstigung Putins verstanden. Die Schweiz hat ihre Stärke bisher erhalten, indem sie sich militärisch und wirtschaftlich maximal von konfliktären Situationen distanziert hat. So hat kann sie ihre Rolle als Vermittlerin zwischen den Fronten optimal wahrnehmen, ohne sich den Vorwurf der Voreingenommenheit gefallen lassen zu müssen.

Die Neutralitätsinitiative wäre eine gute, pragmatische und international hilfreiche Neudefinition unserer jahrhundertealten traditionellen Aussenpolitik.

Nein zu EFAS (Einheitliche Finanzierung der Leistungen)

Sammelfrist:

18. 04. 2024

Sammelfrist abgelaufen

Die Gewerkschaft im Service public _ vpod_ssp

Um was geht’s?

Ambulant, stationär und später Langzeitpflege: Das Parlament hat im Dezember das Gesetzeswerk zur Einheits-Finanzierung angenommen. Mit 141 zu 42 Stimmen bei 15 Enthaltungen hat der Nationalrat die so genannte Efas-Vorlage angenommen. Im Ständerat votierten 41 Mitglieder für die «Einheitliche Finanzierung ambulant und stationär», 3 Stimmen waren dagegen.

Der Spitalverband H+ begrüsst das neue Modell und erhofft sich, dass dereinst mehr Behandlungen ambulant statt stationär durchgeführt werden. Der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner hat im parlamentarischen Prozess aktiv auf die kritischen Punkte der Vorlagen hingewiesen, sieht jedoch kein Bedarf das Referendum zu unterstützen. Falls es zu einer Abstimmung kommt, hat er Stimmfreigabe beschlossen.

Die Plattform Medinside resumiert folgendes zu der Kostenverteilung: «Der Kostenteiler zwischen Steuer- und Prämienzahlern bleibt derselbe, egal ob ambulant oder stationär behandelt wird. Konkret: Bis zum Einbezug der Pflege werden 24,5 Prozent von den Kantonen und 75,5 Prozent von den Versicherern über die OKP (obligatorische Krankenpflegeversicherung) finanziert. Vier Jahre später, nach erfolgter Integration der Pflegeleistungen, liegt der Verteilschlüssel bei 26,9 Prozent für die Kantone und bei 73.1 Prozent für die Versicherer.»


Wer ergreift das Referendum?

Der VPOD (Verband des Personals öffentlicher Dienste ) hat das Referendum ergriffen. Diese Gewerkschaft organisiert die Angestellten im Service public (Ausnahme von SBB, Post und Telekommunikation).

Die Argumente des Referendumskomitees

Öffentliche Gesundheitsversorgung gefährdet! EFAS schlägt vor, die Verantwortung von den Kantonen auf die Krankenversicherer zu übertragen, die so noch mehr Macht über unser Gesundheitssystem erhalten. Dieses Finanzierungssystem beschleunigt den Spardruck für das Gesundheitspersonal und Patienten und lenkt die Gesundheitsausgaben in gewinnorientierte Bereiche zugunsten privater Konzerne um. Erhöht werden sowohl die Versicherungsprämien als auch die Kostenbeteiligung der Patienten. Die Gesundheit und Pflege von älteren Menschen wird dadurch einer Kostenlogik unterliegen, was zur Folge hat, dass dem Bedürfnis nach Qualität in diesem Bereich nicht mehr gerecht werden kann. 

Nein zur Zweiklassenmedizin! EFAS gibt den Krankenkassen eine enorme Macht im Gesundheitssystem. Sie verwalten künftig 11 Milliarden Steuergelder und bestimmen, wer Geld für Pflegeleistungen und Operationen erhält. Die Folge: die Profitorientierung wächst weiter, die Kantone sparen noch mehr und in den öffentlichen Spitälern, Spitex und in den Heimen wird das Geld für die medizinische Grundversorgung noch knapper. Die Bedürfnisse der Patienten werden nicht mehr die erste Priorität sein.

Unsoziale Erhöhung der Prämien! Mit EFAS drohen die Prämien und Kostenbeteiligungen noch stärker zu steigen, weil viele Kosten weg von den Kantonen hin zu den Prämienzahlenden verschoben werden. Die demografisch bedingt schnell steigenden Kosten in der Langzeitpflege (Spitex, Heime) müssen mit EFAS auch von den Prämienzahlenden getragen werden und nicht mehr über die Steuern. Das ist unsozial, da die Prämien pro Kopf bezahlt werden, unabhängig von Einkommen und Vermögen. Ein Milliardär bezahlt so das gleiche, wie eine Pflegekraft. Hinzu kommt, dass Unternehmen im Gegensatz zu den Steuern keine Krankenkassenprämien bezahlen. Und nicht genug: Gleichzeitig steigt der Kostendruck und die Qualität sinkt. NEIN zum Abbau der öffentlichen Gesundheitsversorgung.

Auf dem Buckel des Personals. Das Personal im Gesundheitsbereich ist schon seit Jahren am Anschlag, weil systematisch Einsparungen auf ihrem Rücken vorgenommen werden, was die Gesundheit und Sicherheit der Patienten gefährdet. Mit EFAS wird dieser Druck noch weiter zunehmen, da Personalschlüssel und Gehälter die Hebel für Einsparungen sein werden. Es müssen mehr Patienten in noch kürzerer Zeit behandelt werden. Ein Teufelskreis, denn bereits heute verlässt das Gesundheitspersonal aus diesen Gründen in Scharen den Beruf.

Sammelfrist:
18.04.2024

Sammelfrist abgelaufen

Die Gewerkschaft im Service public _ vpod_ssp

Um was geht’s?

Ambulant, stationär und später Langzeitpflege: Das Parlament hat im Dezember das Gesetzeswerk zur Einheits-Finanzierung angenommen. Mit 141 zu 42 Stimmen bei 15 Enthaltungen hat der Nationalrat die so genannte Efas-Vorlage angenommen. Im Ständerat votierten 41 Mitglieder für die «Einheitliche Finanzierung ambulant und stationär», 3 Stimmen waren dagegen.

Der Spitalverband H+ begrüsst das neue Modell und erhofft sich, dass dereinst mehr Behandlungen ambulant statt stationär durchgeführt werden. Der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner hat im parlamentarischen Prozess aktiv auf die kritischen Punkte der Vorlagen hingewiesen, sieht jedoch kein Bedarf das Referendum zu unterstützen. Falls es zu einer Abstimmung kommt, hat er Stimmfreigabe beschlossen.

Die Plattform Medinside resumiert folgendes zu der Kostenverteilung: «Der Kostenteiler zwischen Steuer- und Prämienzahlern bleibt derselbe, egal ob ambulant oder stationär behandelt wird. Konkret: Bis zum Einbezug der Pflege werden 24,5 Prozent von den Kantonen und 75,5 Prozent von den Versicherern über die OKP (obligatorische Krankenpflegeversicherung) finanziert. Vier Jahre später, nach erfolgter Integration der Pflegeleistungen, liegt der Verteilschlüssel bei 26,9 Prozent für die Kantone und bei 73.1 Prozent für die Versicherer.»


Wer ergreift das Referendum?

Der VPOD (Verband des Personals öffentlicher Dienste ) hat das Referendum ergriffen. Diese Gewerkschaft organisiert die Angestellten im Service public (Ausnahme von SBB, Post und Telekommunikation).

Die Argumente des Referendumskomitees

Öffentliche Gesundheitsversorgung gefährdet! EFAS schlägt vor, die Verantwortung von den Kantonen auf die Krankenversicherer zu übertragen, die so noch mehr Macht über unser Gesundheitssystem erhalten. Dieses Finanzierungssystem beschleunigt den Spardruck für das Gesundheitspersonal und Patienten und lenkt die Gesundheitsausgaben in gewinnorientierte Bereiche zugunsten privater Konzerne um. Erhöht werden sowohl die Versicherungsprämien als auch die Kostenbeteiligung der Patienten. Die Gesundheit und Pflege von älteren Menschen wird dadurch einer Kostenlogik unterliegen, was zur Folge hat, dass dem Bedürfnis nach Qualität in diesem Bereich nicht mehr gerecht werden kann. 

Nein zur Zweiklassenmedizin! EFAS gibt den Krankenkassen eine enorme Macht im Gesundheitssystem. Sie verwalten künftig 11 Milliarden Steuergelder und bestimmen, wer Geld für Pflegeleistungen und Operationen erhält. Die Folge: die Profitorientierung wächst weiter, die Kantone sparen noch mehr und in den öffentlichen Spitälern, Spitex und in den Heimen wird das Geld für die medizinische Grundversorgung noch knapper. Die Bedürfnisse der Patienten werden nicht mehr die erste Priorität sein.

Unsoziale Erhöhung der Prämien! Mit EFAS drohen die Prämien und Kostenbeteiligungen noch stärker zu steigen, weil viele Kosten weg von den Kantonen hin zu den Prämienzahlenden verschoben werden. Die demografisch bedingt schnell steigenden Kosten in der Langzeitpflege (Spitex, Heime) müssen mit EFAS auch von den Prämienzahlenden getragen werden und nicht mehr über die Steuern. Das ist unsozial, da die Prämien pro Kopf bezahlt werden, unabhängig von Einkommen und Vermögen. Ein Milliardär bezahlt so das gleiche, wie eine Pflegekraft. Hinzu kommt, dass Unternehmen im Gegensatz zu den Steuern keine Krankenkassenprämien bezahlen. Und nicht genug: Gleichzeitig steigt der Kostendruck und die Qualität sinkt. NEIN zum Abbau der öffentlichen Gesundheitsversorgung.

Auf dem Buckel des Personals. Das Personal im Gesundheitsbereich ist schon seit Jahren am Anschlag, weil systematisch Einsparungen auf ihrem Rücken vorgenommen werden, was die Gesundheit und Sicherheit der Patienten gefährdet. Mit EFAS wird dieser Druck noch weiter zunehmen, da Personalschlüssel und Gehälter die Hebel für Einsparungen sein werden. Es müssen mehr Patienten in noch kürzerer Zeit behandelt werden. Ein Teufelskreis, denn bereits heute verlässt das Gesundheitspersonal aus diesen Gründen in Scharen den Beruf.

«Wer mit Bargeld bezahlen will, muss mit Bargeld bezahlen können!» (Bargeld-Initiative 2)

Sammelfrist:

21.09.2024

abgelaufen

Initiative Ich zahle Bar!

Was will die Initiative verändern?

«Wer mit Bargeld bezahlen will, muss mit Bargeld bezahlen können», so das Hauptanliegen der Initianten. Diese zweite Bargeld Initiative fokussiert auf die Gesetzeslücke, welche der Bargeldzahlung – trotz ihrem Status als gesetzliches Zahlungsmittel – lediglich dispositiven Charakter zuweist. Das heisst: es besteht keine zwingende Annahmepflicht von Bargeld. Die Initiative will diese Lücke schliessen.

Kommentar Politbeobachter:

Zweifelsohne ist der Erhalt des Bargelds wichtig. Bargeld erschwert z.B. einen Überwachungsausbau oder behindert staatliche Sanktionierungsmöglichkeiten gegenüber unliebsamen Bürgern. Der Claim der ersten Bargeldinitiative, welche bereits eingereicht ist, lautete «Bargeld ist Freiheit» und könnte passender nicht sein.

Es gibt gut vernetzte internationale Gremien, welche das Bargeld abschaffen möchten. Daher ist ein wirkungsvoller, in der Verfassung verankerter Schutz des Bargelds erstrebenswert. Aktuell ist der verfassungsmässige Schutz von Bargeld ungenügend. Die erste Bargeldinitiative, bzw. der bereits dazu entworfene Gegenvorschlag löst dieses Problem nicht komplett, aber immerhin weitgehend.

Gut gemeint ist nicht immer gut formuliert. Die zweite Bargeldinitiative möchte eine verfassungsmässige Verankerung der Bargeldannahmepflicht. Während eine solche für grosse Detailhändler, öffentlichen Verkehr und öffentliche Dienste Sinn macht, tangiert sie aber die Wirtschafts- und Vertragsfreiheit, sobald sie auf grosse Teile der Volkswirtschaft ausgeweitet werden soll. Die gemäss Initiativtext geforderte «Bankomatenpflicht» für Gemeinden über 1000 Einwohner fördert sicherlich die Nutzung des Bargelds, dürfte aber auch die Kosten des Bargelds erhöhen und einen möglicherweise gegenläufigen Effekt haben. Das Gute an der in doch einigen Textstellen nicht abschliessend durchdacht formulierten Bargeldinitiative: Sie wird beim Zustandekommen den Dialog über die Bargeldnutzung aufrechterhalten und möglicherweise zu einem praktikablen Gegenvorschlag führen. Ein solcher könnte eine Bargeldannahmeplicht für öffentlichen Verkehr, Detailhandel und öffentliche Dienste sein.

Sammelfrist:
21.09.2024

abgelaufen

Initiative Ich zahle Bar!-m

Was will die Initiative verändern?

«Wer mit Bargeld bezahlen will, muss mit Bargeld bezahlen können», so das Hauptanliegen der Initianten. Diese zweite Bargeld Initiative fokussiert auf die Gesetzeslücke, welche der Bargeldzahlung – trotz ihrem Status als gesetzliches Zahlungsmittel – lediglich dispositiven Charakter zuweist. Das heisst: es besteht keine zwingende Annahmepflicht von Bargeld. Die Initiative will diese Lücke schliessen.

Kommentar Politbeobachter:

Zweifelsohne ist der Erhalt des Bargelds wichtig. Bargeld erschwert z.B. einen Überwachungsausbau oder behindert staatliche Sanktionierungsmöglichkeiten gegenüber unliebsamen Bürgern. Der Claim der ersten Bargeldinitiative, welche bereits eingereicht ist, lautete «Bargeld ist Freiheit» und könnte passender nicht sein.

Es gibt gut vernetzte internationale Gremien, welche das Bargeld abschaffen möchten. Daher ist ein wirkungsvoller, in der Verfassung verankerter Schutz des Bargelds erstrebenswert. Aktuell ist der verfassungsmässige Schutz von Bargeld ungenügend. Die erste Bargeldinitiative, bzw. der bereits dazu entworfene Gegenvorschlag löst dieses Problem nicht komplett, aber immerhin weitgehend.

Gut gemeint ist nicht immer gut formuliert. Die zweite Bargeldinitiative möchte eine verfassungsmässige Verankerung der Bargeldannahmepflicht. Während eine solche für grosse Detailhändler, öffentlichen Verkehr und öffentliche Dienste Sinn macht, tangiert sie aber die Wirtschafts- und Vertragsfreiheit, sobald sie auf grosse Teile der Volkswirtschaft ausgeweitet werden soll. Die gemäss Initiativtext geforderte «Bankomatenpflicht» für Gemeinden über 1000 Einwohner fördert sicherlich die Nutzung des Bargelds, dürfte aber auch die Kosten des Bargelds erhöhen und einen möglicherweise gegenläufigen Effekt haben. Das Gute an der in doch einigen Textstellen nicht abschliessend durchdacht formulierten Bargeldinitiative: Sie wird beim Zustandekommen den Dialog über die Bargeldnutzung aufrechterhalten und möglicherweise zu einem praktikablen Gegenvorschlag führen. Ein solcher könnte eine Bargeldannahmeplicht für öffentlichen Verkehr, Detailhandel und öffentliche Dienste sein.

WHO-Verträge: Parlament und Bevölkerung sollen entscheiden!
Petition: IGV vors Parlament

Die WHO plant im Mai 2024 zwei Vertragswerke zu verabschieden, welche der Bundesrat für die Schweiz unterzeichnen will. Sowohl der «Pandemievertrag» als auch die «Internationalen Gesundheitsvorschriften» drohen unsere verfassungsmässigen Rechte und unsere Selbstbestimmung künftig stark einzuschränken.

Darüber braucht es eine öffentliche Debatte.

Wir fordern, dass der National- und Ständerat über die Verträge entscheidet und der Beschluss dem Referendum unterstellt ist.

«Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen» (Inklusions-Initiative)

Sammelfrist:

25.10.2024

Sammelfrist abgelaufen

Inklusions-Initiative

Was will die Initiative verändern?

Die bereits in der Verfassung verankerte Gleichstellung von körperlich, geistig und psychisch Behinderten soll präzisiert und ergänzt werden. Neu würde gemäss Verfassung das Gesetz nicht nur für rechtliche, sondern auch für tatsächliche Gleichstellung sorgen müssen. Im Rahmen der Verhältnismässigkeit soll für Behinderte Anspruch auf Unterstützungs- und Anpassungsmassnahmen bestehen. Dies würde insbesondere personelle und technische Assistenz betreffen.
Zudem fordert die Initiative das Recht der Behinderten ihre Wohnform und den Ort, an welchem Sie wohnen, frei wählen zu können. Die dafür notwendigen Unterstützungs- und Anpassungsmassnahmen müssten im Rahmen der Verhältnismässigkeit von der Öffentlichkeit bezahlt werden.

Die Initianten wollen die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der Verfassung verankert haben. Seit 23 Jahren ist in der Verfassung das Verbot von Diskriminierung aufgrund von Behinderung verankert. Weiter hat die Schweiz zudem bereits ein Behindertengleichstellungsgesetz und die UNO-Behindertenrechtskonvention ratifiziert.

Kommentar Politbeobachter:

Der Begriff der Inklusion meint zunächst einfach das Gegenteil von Ausschluss. Im Zusammenhang mit eingeschränkten Menschen bedeutet dies, dass jeder Mensch ganz natürlich dazu gehört, unabhängig von seiner physischen und psychischen Verfassung. Im Rahmen der der UNO-Konvention hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, eingeschränkten Menschen gleiche Rechte zuzugestehen, wie allen anderen.

Die Schweiz hat sich mit der Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention 2014 dazu verpflichtet, ein selbstbestimmtes Leben, Teilhabe und Inklusion für Menschen mit Behinderungen zu garantieren. Aus der Perspektive diverser Behindertenorganisationen ist die Schweiz dieser Verpflichtung bisher aber nur ungenügend nachgekommen.

Gewiss gibt es in der Schweiz noch zahlreiche Verbesserungsmöglichkeiten, wenn es um die Beseitigung von Barrieren und Erleichterungen im Alltag geht. Hier sind Verbesserungen wichtig, doch welche Kosten ist die Gesellschaft bereit, dafür zu bezahlen?

Sammelfrist:
25.10.2024

Sammelfrist abgelaufen

Inklusions-Initiative-m

Was will die Initiative verändern?

Die bereits in der Verfassung verankerte Gleichstellung von körperlich, geistig und psychisch Behinderten soll präzisiert und ergänzt werden. Neu würde gemäss Verfassung das Gesetz nicht nur für rechtliche, sondern auch für tatsächliche Gleichstellung sorgen müssen. Im Rahmen der Verhältnismässigkeit soll für Behinderte Anspruch auf Unterstützungs- und Anpassungsmassnahmen bestehen. Dies würde insbesondere personelle und technische Assistenz betreffen.
Zudem fordert die Initiative das Recht der Behinderten ihre Wohnform und den Ort, an welchem Sie wohnen, frei wählen zu können. Die dafür notwendigen Unterstützungs- und Anpassungsmassnahmen müssten im Rahmen der Verhältnismässigkeit von der Öffentlichkeit bezahlt werden.

Die Initianten wollen die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der Verfassung verankert haben. Seit 23 Jahren ist in der Verfassung das Verbot von Diskriminierung aufgrund von Behinderung verankert. Weiter hat die Schweiz zudem bereits ein Behindertengleichstellungsgesetz und die UNO-Behindertenrechtskonvention ratifiziert.

Kommentar Politbeobachter:

Der Begriff der Inklusion meint zunächst einfach das Gegenteil von Ausschluss. Im Zusammenhang mit eingeschränkten Menschen bedeutet dies, dass jeder Mensch ganz natürlich dazu gehört, unabhängig von seiner physischen und psychischen Verfassung. Im Rahmen der der UNO-Konvention hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, eingeschränkten Menschen gleiche Rechte zuzugestehen, wie allen anderen.

Die Schweiz hat sich mit der Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention 2014 dazu verpflichtet, ein selbstbestimmtes Leben, Teilhabe und Inklusion für Menschen mit Behinderungen zu garantieren. Aus der Perspektive diverser Behindertenorganisationen ist die Schweiz dieser Verpflichtung bisher aber nur ungenügend nachgekommen.

Gewiss gibt es in der Schweiz noch zahlreiche Verbesserungsmöglichkeiten, wenn es um die Beseitigung von Barrieren und Erleichterungen im Alltag geht. Hier sind Verbesserungen wichtig, doch welche Kosten ist die Gesellschaft bereit, dafür zu bezahlen?

«Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit»

Sammelfrist:

04.10.2024

Volksinitiave Medizinische Versorgung

Was will die Initiative verändern?

Es soll ein neuer Verfassungsartikel geschaffen werden, welcher die medizinische Versorgungssicherheit der Bevölkerung garantiert. Der Fokus liegt auf Heilmitteln und Medikamenten. Aus einer Hand umgesetzt, anstelle wie bisher über 26 kantonalen Zuständigkeiten, soll sichergestellt werden, dass künftig weniger Medikamentenengpässe auftreten. Forschung, Entwicklung und Lagerhaltung von wichtigem Arzneimittel soll in der Schweiz gefördert werden, um eine bestmögliche medizinische Versorgung zu gewährleisten.

Kommentar Politbeobachter:

Die Initiative entstand im Kontext der häufigen Medikamentenengpässe in den letzten Jahren. Aufgrund von stark verwobenen internationalen Lieferketten und zunehmenden Unsicherheiten, sind viele wichtige Medikamente nicht permanent verfügbar. Ende 2022 waren über 1000 kassenpflichtige Medikamente (8%) nicht oder nur reduziert zugänglich.

In der Schweiz kümmert sich seit Sommer 2015 das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung um Medikamentenengpässe. Allerdings nur bei 194 als lebenswichtig erachteten Wirkstoffen. Der Fokus liegt auf Medikamenten gegen starke Schmerzen und Infektionen sowie auf Impfstoffen. Medikamente gegen Epilepsie und andere chronische Erkrankungen stehen allerdings nicht auf der Liste.

Das Bundesamt für Gesundheit sieht sich für die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimittel nur im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten zuständig und weist bei Medikamentenengpässen auf Anfrage des Kassensturzes die Verantwortung von sich.

Damit die Schweiz Medikamentenengpässen vorbeugen oder sie besser abfedern kann, lohnt sich ein Blick ins Ausland – z.B. nach Belgien. Dort hat der Staat eine Kommission eingesetzt, welche die Relevanz eines Medikaments festlegt. Es wird beurteilt, wie weit der Preisdruck auf einzelnen Produkten gehen kann. Und wenn ein Medikament fehlt, unterstützt der Staat Ärztinnen und Apotheker, mit dem Problem umzugehen.

Medikamentenengpässe unterliegen internationalen Verfügbarkeiten, welche mit dieser nationalen Initiative nicht behoben werden können. Dennoch stellt diese einen praktikablen Versuch dar, fehlende Verfügbarkeiten anzugehen.

Sammelfrist:
21.08.2024

Sammelfrist abgelaufen

Volksinitiave Medizinische Versorgung-m

Was will die Initiative verändern?

Es soll ein neuer Verfassungsartikel geschaffen werden, welcher die medizinische Versorgungssicherheit der Bevölkerung garantiert. Der Fokus liegt auf Heilmitteln und Medikamenten. Aus einer Hand umgesetzt, anstelle wie bisher über 26 kantonalen Zuständigkeiten, soll sichergestellt werden, dass künftig weniger Medikamentenengpässe auftreten. Forschung, Entwicklung und Lagerhaltung von wichtigem Arzneimittel soll in der Schweiz gefördert werden, um eine bestmögliche medizinische Versorgung zu gewährleisten.

Kommentar Politbeobachter:

Die Initiative entstand im Kontext der häufigen Medikamentenengpässe in den letzten Jahren. Aufgrund von stark verwobenen internationalen Lieferketten und zunehmenden Unsicherheiten, sind viele wichtige Medikamente nicht permanent verfügbar. Ende 2022 waren über 1000 kassenpflichtige Medikamente (8%) nicht oder nur reduziert zugänglich.

In der Schweiz kümmert sich seit Sommer 2015 das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung um Medikamentenengpässe. Allerdings nur bei 194 als lebenswichtig erachteten Wirkstoffen. Der Fokus liegt auf Medikamenten gegen starke Schmerzen und Infektionen sowie auf Impfstoffen. Medikamente gegen Epilepsie und andere chronische Erkrankungen stehen allerdings nicht auf der Liste.

Das Bundesamt für Gesundheit sieht sich für die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimittel nur im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten zuständig und weist bei Medikamentenengpässen auf Anfrage des Kassensturzes die Verantwortung von sich.

Damit die Schweiz Medikamentenengpässen vorbeugen oder sie besser abfedern kann, lohnt sich ein Blick ins Ausland – z.B. nach Belgien. Dort hat der Staat eine Kommission eingesetzt, welche die Relevanz eines Medikaments festlegt. Es wird beurteilt, wie weit der Preisdruck auf einzelnen Produkten gehen kann. Und wenn ein Medikament fehlt, unterstützt der Staat Ärztinnen und Apotheker, mit dem Problem umzugehen.

Medikamentenengpässe unterliegen internationalen Verfügbarkeiten, welche mit dieser nationalen Initiative nicht behoben werden können. Dennoch stellt diese einen praktikablen Versuch dar, fehlende Verfügbarkeiten anzugehen.

Ausweispflicht für Online Kommentare?
Ausweispflicht für Online Kommentare?

Eine Motion des Genfer Ständerat Mauro Poggia des «Mouvement citoyens genevois (MCG)» möchte Hassreden im Internet bekämpfen. Hierzu sollen Medien, welche direkt oder indirekt Subventionen erhalten, verpflichtet werden die Identität ihrer Online Kommentare zu überprüfen. Begründet wird dies mit dem Schutz von potenziellen Opfern von üblen Beschimpfungen.

Kommentar des Politbeobachter:

Hassreden sind bereits heute strafbar. Eine Sicherstellung der Identität käme einer Ausweispflicht für Online Kommentare gleich. Dies würde die Meinungsfreiheit stark einschränken. Das anonyme Kommentieren von Online Artikeln, sofern nicht gegen geltendes Gesetz verstossen wird, muss möglich sein. Aus Sicht einer Stärkung der verfassungsmässigen Grundrechte ist die Motion abzulehnen.

Quellen

Motion «Bekämpfung von Hassreden im Internet. Öffentliche Gelder sollten nicht zur Unterstützung anonymer Kommentare eingesetzt werden»
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20234530

Die Behandlung im Ständerat ist für Mittwoch, 6. März traktandiert.

Die Würfel sind noch nicht gefallen.
Die Würfel sind noch nicht gefallen

Noch bis zum 22. März läuft die Vernehmlassungsphase zu der  Gesetzesrevision des Epedemiengesetz. Die Vernehmlassung ist der Gesetzgebung vorgelagert und der Bund holt Rückmeldungen ein zur Akzeptanz und sachlichen Richtigkeit einer geplanten Vorlage. Zumal uns das Epidemiengesetz spätestens im Falle einer nächsten «Zertifikatsphase» wieder direkt betrifft, dürfen wir die Rückmeldungen zum Gesetz nicht nur den Parteien überlassen.

JETZT ist ein sinnvoller und wichtiger Moment, um aktiv zu werden. Möglichst viele Bürgerinnen und Bürger sollten nun Vernehmlassungsantworten schreiben und damit ihre politischen Rechte nutzen!

Würfeln Sie eine Vernehmlassungsantwort!


Anleitung:

Vorlage Vernehmlassungsantwort herunterladen 

  • Laden Sie die Wordvorlage herunter und öffnen Sie diese
  • Passen Sie den Absender und das Datum an
  • Nehmen Sie Ihren Würfel und würfeln Sie einmal. Falls keiner verfügbar ist, denken Sie sich eine Zahl zwischen 1 und 6 aus.
  • Der erste Sechstel der Wordvorlage ist in roter Schrift. Würfeln Sie z.B. eine 1 bedeutet das, dass der erste rote Abschnitt stehen bleibt, und alle anderen roten Abschnitte gelöscht werden. Wenn Sie eine 6 gewürfelt haben, lassen Sie den letzten roten Abschnitt stehen und löschen alle anderen.
  • Würfeln Sie nun für jede der insgesamt sechs Farben einmal und gehen Sie gemäss Ziffer 4) vor. Zwischenspeichern nicht vergessen!
  • Ihre Vernehmlassungsantwort ist nun schon fast fertig. Lediglich noch ein paar Details bedürfen der Anpassung. Markieren Sie das gesamte Dokument und wählen Sie als Schriftfarbe Schwarz aus.
  • Ersetzen Sie «Unterschrift» durch Ihren eigenen Namen.
  • Bitte lesen Sie das nun noch ca. zwei Seiten lange Dokument durch und verbessern und individualisieren Sie es, falls gewünscht.
  • Drucken Sie das Dokument nun aus, unterschreiben und senden Sie es per Post an das Bundesamt für Gesundheit (BAG).
  • ABF Schweiz arbeitet eng mit dem Politbeobachter zusammen und sammelt per E-Mail zur Verfügung gestellte Vernehmlassungsantworten. Bitte die eingen Antwort an kontakt@abfschweiz.ch

Wer will, oder keinen Drucker hat, kann seine Antwort auch per E-Mail ans BAG senden. In diesem Fall bitte unbedingt das Worddokument zuerst als Pdf-Datei speichern und erst dann per E-Mail an revEpG@bag.admin.ch senden.

Klar versuchen wir, trockene Themen bekömmlich zu präsentieren, doch dies ist nicht der einzige Grund, weshalb wir vorschlagen, beim Erstellen von Vernehmlassungsantworten zu Würfeln. Wenn 50 identische Vernehmlassungsantworten eingehen, haben diese eine viel kleinere Wirkung als 50 verschiedene. Würfeln und individuell ergänzen lohnt sich.

«Für den Schutz der direkten Demokratie bei Windparks» (Gemeindeschutz-Initiative)

Sammelfrist:

30.07.2025

Sammelfrist abgelaufen

Gemeindeschutz-Initiative

Was will die Initiative verändern?

Derzeit sind in der Schweiz mehrere 100 Windparks und über 1000 Windkraftanlagen in Planung. Aus Gründen des Klimaschutzes soll die Windkraft gestärkt werden. Die Initianten kritisieren, dass forciertes Bundesrecht die lokale Meinungsbildung zu Windkraftanlagen zu fest einschränke und sich die betroffene Bevölkerung nicht zur Wehr setzen könne.

Die Gemeindeschutzinitiative fordert, dass die Standortgemeinde jedem Windkraftprojekt mit Windturbinen ab 30 Metern Gesamthöhe zustimmen muss. Weiter soll auch die Zustimmung von Nachbargemeinden erforderlich sein. So erhalte die Standortgemeinde das Recht, ihr Wohlbefinden, ihre Lebensqualität und die Attraktivität ihrer Gemeinde zu verteidigen und selbst zu steuern. Dem Initiativkomitee gehören Gemeindevertreter, Mitglieder von Kantonsparlamenten, Rechtsanwälte und Vertreter von Wissenschaft und Denkmalschutz aus mehreren grossen Parteien an.

Kommentar Politbeobachter:

Im Sommer 2022 veröffentlichte das Bundesamt für Umwelt einen Bericht zur Schweizerischen Windkraft. Es kommunizierte damals einen Anstieg des Potentials von Windkraft von rund 3.7 Terrawattstunden im Jahr 2012 auf deren 30 per 2022. Allerdings wäre für die Abdeckung dieser Menge an Strom der Bau von über 4000 Windkraftanlagen nötig, wovon 2022 nur gerade ca. 40 bereits bestanden. Die vorgesehene Produktion wurde nie erreicht und der Bau der Windkraftanlagen verlief schleppend.

Vor dem Hintergrund einer möglichen Energiemangellage erliess das Parlament einen Energie-Mantelerlass, der die Energiewende vorantreiben und den Bau von Windparks und Solaranlagen fördern soll. Unterschiedliche Interessen werden dabei so gegeneinander abgewogen, dass das die Stromproduktion betreffende Interesse Vorrang haben soll. Weiter wird derzeit ein Beschleunigungserlass beraten, welcher erlaubt, Bewilligungsverfahren für grosse Kraftwerke (für erneuerbare Energien) zu beschleunigen. Bewilligungen sollen dann nur noch durch Standortkantone erteilt werden, Gemeinden würden früh ins Verfahren einbezogen.

Mantelerlass und Beschleunigungserlass sind geeignet, das föderalistische Prinzip und die Selbstbestimmung von Gemeinden einzuschränken. Es bleibt die Frage, wie der Umstieg auf alternative Energien vorangetrieben werden kann, wenn der Bau der dafür notwendigen Infrastruktur in der Bevölkerung zu wenig Zustimmung findet. Möglicherweise könnte das Überdenken von bisherigen Grundsatzentscheidungen bei der Lösung des Problems helfen.

Sammelfrist:
30.07.2025

Sammelfrist abgelaufen

Gemeindeschutz-Initiative-m

Was will die Initiative verändern?

Derzeit sind in der Schweiz mehrere 100 Windparks und über 1000 Windkraftanlagen in Planung. Aus Gründen des Klimaschutzes soll die Windkraft gestärkt werden. Die Initianten kritisieren, dass forciertes Bundesrecht die lokale Meinungsbildung zu Windkraftanlagen zu fest einschränke und sich die betroffene Bevölkerung nicht zur Wehr setzen könne.

Die Gemeindeschutzinitiative fordert, dass die Standortgemeinde jedem Windkraftprojekt mit Windturbinen ab 30 Metern Gesamthöhe zustimmen muss. Weiter soll auch die Zustimmung von Nachbargemeinden erforderlich sein. So erhalte die Standortgemeinde das Recht, ihr Wohlbefinden, ihre Lebensqualität und die Attraktivität ihrer Gemeinde zu verteidigen und selbst zu steuern. Dem Initiativkomitee gehören Gemeindevertreter, Mitglieder von Kantonsparlamenten, Rechtsanwälte und Vertreter von Wissenschaft und Denkmalschutz aus mehreren grossen Parteien an.

Kommentar Politbeobachter:

Im Sommer 2022 veröffentlichte das Bundesamt für Umwelt einen Bericht zur Schweizerischen Windkraft. Es kommunizierte damals einen Anstieg des Potentials von Windkraft von rund 3.7 Terrawattstunden im Jahr 2012 auf deren 30 per 2022. Allerdings wäre für die Abdeckung dieser Menge an Strom der Bau von über 4000 Windkraftanlagen nötig, wovon 2022 nur gerade ca. 40 bereits bestanden. Die vorgesehene Produktion wurde nie erreicht und der Bau der Windkraftanlagen verlief schleppend.

Vor dem Hintergrund einer möglichen Energiemangellage erliess das Parlament einen Energie-Mantelerlass, der die Energiewende vorantreiben und den Bau von Windparks und Solaranlagen fördern soll. Unterschiedliche Interessen werden dabei so gegeneinander abgewogen, dass das die Stromproduktion betreffende Interesse Vorrang haben soll. Weiter wird derzeit ein Beschleunigungserlass beraten, welcher erlaubt, Bewilligungsverfahren für grosse Kraftwerke (für erneuerbare Energien) zu beschleunigen. Bewilligungen sollen dann nur noch durch Standortkantone erteilt werden, Gemeinden würden früh ins Verfahren einbezogen.

Mantelerlass und Beschleunigungserlass sind geeignet, das föderalistische Prinzip und die Selbstbestimmung von Gemeinden einzuschränken. Es bleibt die Frage, wie der Umstieg auf alternative Energien vorangetrieben werden kann, wenn der Bau der dafür notwendigen Infrastruktur in der Bevölkerung zu wenig Zustimmung findet. Möglicherweise könnte das Überdenken von bisherigen Grundsatzentscheidungen bei der Lösung des Problems helfen.

«Gegen die Zerstörung unserer Wälder durch Windturbinen» (Waldschutz-Initiative)

Sammelfrist:

30.07.2025

Sammelfrist abgelaufen

Waldschutz-Initiative

Was will die Initiative verändern?

Derzeit sind in der Schweiz mehrere 100 Windparks und über 1000 Windkraftanlagen in Planung. Viele davon sollen im Wald gebaut werden. Zum Bau solcher Anlagen brauche es überdurchschnittlich grosse und schwere Maschinen, unter anderem wird der Zugang für motorisierten Verkehr erleichtert und die punktuelle Erwärmung aufgrund der Rodungen steigt. Zudem sei die Schweiz kein windreiches Land, Stromproduktion sei demnach nur unregelmässig und nicht im vorgesehenen Ausmass möglich. Minimale Erträge wären insbesondere für Waldstandorte zu erwarten.

Die Waldschutz-Initiative fordert den Schutz unserer Wälder vor Windkraftanlagen. Sie will insbesondere die Biodiversität, den Lebensraum der im Wald lebenden Tiere, die natürliche Dichte des Waldbodens und das gesamte Ökosystem Wald erhalten. Dem Initiativkomitee gehören Gemeindevertreter, Mitglieder von Kantonsparlamenten, Rechtsanwälte und Vertreter von Wissenschaft und Denkmalschutz aus mehreren grossen Parteien an.

Kommentar Politbeobachter:

Seit 2018 das Energiegesetz in Kraft getreten ist, wehren sich Menschen gegen den Bau von Windparks. Zum Bau von Windkraftanlagen wurde eine Studie der ETH Zürich und der Universität Bern erstellt, die explizit den Bau von Windkraftanlagen im Wald thematisiert. Sie kommt zum Schluss, dass erneuerbare Energien mehr Platz brauchen als AKW-Energie und dass der Wald Teil der benötigten Fläche ist.

Zum Bau von Stromleitungen, Zufahrtsstrassen und Anlagen sind mittlere bis grosse Waldflächen nötig, welche aber als Realersatz kompensiert werden sollen. Die notwendige Fläche ist zwar heute nicht abschätz- oder bezifferbar, dennoch zeichnet sich ab, dass im Mittelland Realersatzflächen, die in der Regel aus Fruchtfolgeflächen bestehen, immer knapper werden und bisweilen nicht mehr verfügbar sein werden.
Für solche Fälle gibt es ein Ausnahmeverfahren, das die Realkompensation aussetzt, weil Fruchtfolgeflächen explizit geschützt werden sollen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Waldfläche im Mittelland längerfristig reduzieren würde.

Es bleibt die Frage, wie der Umstieg auf alternative Energien vorangetrieben werden kann, wenn gleichzeitig die vorhandenen Waldflächen geschützt und erhalten werden sollen. Möglicherweise könnte das Überdenken von bisherigen Grundsatzentscheidungen bei der Lösung des Problems helfen.

Sammelfrist:
30.07.2025

Sammelfrist abgelaufen

Waldschutz-Initiative-m

Was will die Initiative verändern?

Derzeit sind in der Schweiz mehrere 100 Windparks und über 1000 Windkraftanlagen in Planung. Viele davon sollen im Wald gebaut werden. Zum Bau solcher Anlagen brauche es überdurchschnittlich grosse und schwere Maschinen, unter anderem wird der Zugang für motorisierten Verkehr erleichtert und die punktuelle Erwärmung aufgrund der Rodungen steigt. Zudem sei die Schweiz kein windreiches Land, Stromproduktion sei demnach nur unregelmässig und nicht im vorgesehenen Ausmass möglich. Minimale Erträge wären insbesondere für Waldstandorte zu erwarten.

Die Waldschutz-Initiative fordert den Schutz unserer Wälder vor Windkraftanlagen. Sie will insbesondere die Biodiversität, den Lebensraum der im Wald lebenden Tiere, die natürliche Dichte des Waldbodens und das gesamte Ökosystem Wald erhalten. Dem Initiativkomitee gehören Gemeindevertreter, Mitglieder von Kantonsparlamenten, Rechtsanwälte und Vertreter von Wissenschaft und Denkmalschutz aus mehreren grossen Parteien an.

Kommentar Politbeobachter:

Seit 2018 das Energiegesetz in Kraft getreten ist, wehren sich Menschen gegen den Bau von Windparks. Zum Bau von Windkraftanlagen wurde eine Studie der ETH Zürich und der Universität Bern erstellt, die explizit den Bau von Windkraftanlagen im Wald thematisiert. Sie kommt zum Schluss, dass erneuerbare Energien mehr Platz brauchen als AKW-Energie und dass der Wald Teil der benötigten Fläche ist.

Zum Bau von Stromleitungen, Zufahrtsstrassen und Anlagen sind mittlere bis grosse Waldflächen nötig, welche aber als Realersatz kompensiert werden sollen. Die notwendige Fläche ist zwar heute nicht abschätz- oder bezifferbar, dennoch zeichnet sich ab, dass im Mittelland Realersatzflächen, die in der Regel aus Fruchtfolgeflächen bestehen, immer knapper werden und bisweilen nicht mehr verfügbar sein werden.
Für solche Fälle gibt es ein Ausnahmeverfahren, das die Realkompensation aussetzt, weil Fruchtfolgeflächen explizit geschützt werden sollen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Waldfläche im Mittelland längerfristig reduzieren würde.

Es bleibt die Frage, wie der Umstieg auf alternative Energien vorangetrieben werden kann, wenn gleichzeitig die vorhandenen Waldflächen geschützt und erhalten werden sollen. Möglicherweise könnte das Überdenken von bisherigen Grundsatzentscheidungen bei der Lösung des Problems helfen.