46 Vernehmlassungen gefunden
Mit der Änderung der Mindestbesteuerungsverordnung sollen die gleich lautenden Motionen 25.4392 und 25.4399 umgesetzt werden. Die Motionen fordern, dass die administrative Leitlinie des Inclusive Framework vom Januar 2025 zu Artikel 9.1 der GloBE-Mustervorschriften erst für Geschäftsjahre angewendet werden, die ab dem 1. Januar 2025 beginnen.
Primäres Ziel der Änderung des Publikationsgesetzes ist der Verzicht auf die Herausgabe von gedruckten Periodika zu den amtlichen Veröffentlichungen des Bun-des. Bei dieser Gelegenheit wird zudem vorgeschlagen, die Regeln über die Veröffentlichung in Form eines Verweises präziser zu formulieren.
Mit dieser Vorlage sollen die vom Bundesrat mit der Ablehnung der Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz (Nachhaltigkeitsinitiative)» beschlossenen Verschärfungen der Lex Koller betreffend Erwerb von Betriebsstätten, von Hauptwohnungen durch Drittstaatsangehörige, von Anteilen an Wohnimmobiliengesellschaften, die an einer Schweizer Börse kotiert sind, von regelmässig auf dem Markt gehandelten Anteilsscheinen von Immobilienfonds oder Aktien von Immobilien-SICAV sowie von Ferienwohnungen oder Wohneinheiten in Apparthotels umgesetzt werden. Gleichzeitig soll die Motion Schmid 22.4413 realisiert werden. Diese verlangt, ausländisch beherrschten Hotels den Erwerb und den Bau von Personalwohnungen zu ermöglichen.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) führt zur Revision der Energieförderungsverordnung (EnFV), der Energieverordnung (EnV), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA), der CO2-Verordnung (CO2-VO), der Stromversorgungsverordnung (StromVV) und der Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV) ein Vernehmlassungsverfahren durch.
In der Sommersession 2025 hat das Parlament am 20. Juni 2025 mit der Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) eine gesetzliche Grundlage für die thermische Re-serve und eine Verbrauchsreserve geschaffen. Die Ausführungsbestimmungen dazu sind in der Stromreserveverordnung (StromResV) festgehalten sowie in Fremderlassän-derungen der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung; SR 641.711), der Energieverordnung (EnV; SR 730.01) sowie der Verordnung über die Orga-nisation zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereich der Elektri-zitätswirtschaft (VOEW; SR 531.35).
Zur Umsetzung der Motionen 26.3004 und 26.3009 schlägt der Bundesrat eine Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes (GVVG) und der Gütertransportverordnung (GüTV) vor. Er beantragt zudem einen neuen Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs.
Ausländische Personen, die im Familiennachzug in der Schweiz zugelassen wurden und Beratungsbedarf aufweisen, sollen bei der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung gemeldet werden. Diese lädt die ausländische Person zu einem Informations- und Beratungsgespräch ein, um sie über die Möglichkeiten zur beruflichen Integration in der Schweiz vertieft zu beraten.
Die Holzhandelsverordnung (HHV) soll angepasst werden, um die Importe aus der EU zu vereinfachen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Schweizer Unternehmen zu stärken. Für Holz und Holzerzeugnisse mit nachgewiesener EU konformer Erstinverkehrbringung soll künftig eine vereinfachte Sorgfaltspflicht möglich sein. Die entsprechenden Änderungen sind dem Entwurf der revidierten Verordnung zu entnehmen.
Im Rahmen der Revision des Medizinprodukterechts hat das Parlament im März 2019 beschlossen, das Integritätsgebot auf Medizinprodukte auszuweiten. Der revidierte Artikel 55 HMG soll zusammen mit der teilrevidierten VITH in Kraft gesetzt werden.
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates unterbreitet eine Vorlage zur Änderung von Artikel 276 des Strafgesetzbuches. Dieser bestraft die Aufforderung und die Verleitung zur Verletzung militärischer Dienstpflichten. Die Vorlage soll die Einschränkung der Meinungsfreiheit durch diese Bestimmung verringern, indem künftig auf die Bestrafung der blossen öffentlichen Aufforderung zum Ungehorsam verzichtet wird.
Die Änderung der PBV (SR 942.211) betrifft die Umsetzung der Motion Pfister Gerhard (22.4544) «Versteckte Quersubventionierung beim Automobilleasing. Fehlende Kostentransparenz». Es soll die PBV ergänzt werden, indem Anbieter von Fahrzeugleasingangeboten verpflichtet werden, die durch Gesellschaften desselben Unternehmens oder durch Vertriebspartner erhaltenen Finanzierungsbeiträge offenzulegen und zu beziffern, soweit diese sich vergünstigend auf den im Rahmen des Leasingvertrags zu bezahlenden Preis oder den effektiven Jahreszins auswirken. Dies gilt gleichermassen für Angebote wie auch Werbung. Die Änderung der KFZV betrifft die Umsetzung der Motion 22.3838 Gugger «Schutz vor der einseitigen Einführung des Agenturmodells im KFZ-Markt». Durch eine Anpas-sung der KFZV, soll klargestellt werden, dass die Kündigungsfristen gemäss Artikel 8 KFZV auch auf Agenturverträge Anwendung finden.
Das Abkommen über den digitalen Handel erleichtert den Handel mit Dienstleistungen und Gütern zwischen den EFTA-Staaten und Singapur. Es erhöht die Rechtssicherheit in relevanten Bereichen des digitalen Handels.
Der Vorentwurf verfolgt das Ziel, eine Gesetzesänderung im Obligationenrecht zu verankern, um die Interessenkonflikte, in denen sich Stimmrechtsberater befinden können, offenzulegen und zu vermeiden.
Die Verordnung vom 20. Dezember 1982 über die Unfallversicherung (UVV) wird geändert, um der Motion 11.3811 Darbellay « Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen » umzusetzen.
Die Reform AHV 2030 zielt im Wesentlichen darauf ab, die finanzielle Lage der AHV für den Zeitraum 2030 bis 2040 zu sichern. Zudem will der Bundesrat die Bestimmungen zur Altersvorsorge der 1. und 2. Säule ergänzen, um die Massnahmen zur Förderung der Weiterbeschäftigung bis zum Erreichen des Referenzalters und darüber hinaus zu verstärken. Schliesslich soll mit der Reform die Versicherung an die gesellschaftlichen Veränderungen angepasst werden, indem die Modernisierung vorangetrieben und die notwendigen Grundlagen für die Entwicklung flexiblerer Rentenmodelle geschaffen werden.
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates unterbreitet eine Vorlage für ein Spezialgesetz zur Schaffung der formellen Lebenspartnerschaft (Pacte civil de solidarité, PACS). Das neue Rechtsinstitut soll als sogenanntes «Konkubinat plus» näher beim Konkubinat als bei der Ehe angesiedelt sein und sich insbesondere am bewährten Vorbild der Kantone Neuenburg und Genf sowie Frankreich orientieren. Im Vergleich zum Konkubinat soll der PACS mehr Rechtssicherheit und Schutz bieten.
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates unterbreitet eine Vorlage zur Änderung des Strafgesetzbuches. Die Vorlage verfolgt das Ziel, das strafrechtliche Instrumentarium gegen Mobbing und Cybermobbing zu verstärken und damit den Schutz betroffener Personen zu verbessern.
Sichere, verlässliche und jederzeit verfügbare Fernmeldeinfrastrukturen bilden eine zentrale Voraussetzung für das Funktionieren von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Dies führt in der Telekommunikation zu einem erhöhten Sicherheitsbedürfnis, welches sich insbesondere bei den Mobilfunknetzen manifestiert. Die geplanten Neuregelungen bezwecken deshalb, gestützt auf bereits geltende gesetzliche Grundlagen, strengere Sicherheitsanforderungen für die Anschaffung und den Betrieb von Fernmeldeanlagen. Daneben enthält die Vorlage auch Massnahmen, dass Infrastrukturen des Kernnetzes «Core Network» grundsätzlich in der Schweiz betrieben werden müssen. Des Weiteren sind weitere Anpassungen geplant wie zum Beispiel bei der Verwendung von Adressierungsressourcen (Global Titles) oder der untergeordneten Zuteilung von Schweizer Rufnummern geplant.
Die Sicherheit der Fernmeldeinfrastrukturen hat in den vergangenen Jahren auf allen Ebenen stark an Bedeutung gewonnen. Sie ist ein zentraler Faktor für den schweizerischen Wirtschaftsstandort sowie für die Sicherheit der Bevölkerung im digitalen Raum. Der Schutz vor Cyberbedrohungen ist deshalb zu einer unverzichtbaren Aufgabe des Bundes geworden, gerade auch im Lichte einer möglichen Zuspitzung der aktuellen geopolitischen Lage. Der Bundesrat schlägt daher Massnahmen vor, die einerseits die Resilienz der Fernmeldeinfrastrukturen erhöhen und andererseits die Verfügbarkeit des Notkommunikationssystems sowie den Jugend- und Konsumentenschutz stärken sollen. Zudem soll im Zuge der vorliegenden Vernehmlassung geklärt werden, ob Vorgaben zur Mitbenutzung passiver Infrastrukturen den Infrastrukturausbau im Fernmeldebereich begünstigen könnten. Schliesslich soll eine erweiterte Datengrundlage geschaffen werden, um einen effizienten Vollzug des Fernmelderechts zu gewährleisten.
Das Parlament hat mit der Schlussabstimmung vom 19. Dezember 2025 die Teilrevision des Kartellgesetzes (KG) angenommen. Dies macht die Anpassung von drei der vier kartellrechtlichen Verordnungen erforderlich. Konkret sind die Verordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (VKU; SR 251.4), die KG-Sanktionsverordnung (SVKG; SR 251.5) sowie die Gebührenverordnung KG (GebV-KG; SR 251.2) betroffen. Darüber hinaus werden diese drei Verordnungen an die Entwicklungen der Rechtsetzung sowie der mittlerweile reichhaltigen Rechtsprechung angepasst. Aufgrund der insgesamt mannigfaltigen Änderungen werden diese drei Verordnungen totalrevidiert.
Die vorliegende Revision bezweckt, für eine befristete Dauer von drei Jahren eine Regelung einzuführen, welche das Mischen von Lebensmitteln aus Standorten mit erhöhter Belastung durch per und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) ermöglicht, mit dem Ziel die gesetzlich festgelegten Höchstgehalte einzuhalten. Zudem werden die PFAS Höchstwerte im Trinkwasser angepasst. Im Rahmen dieser Revision wird die Motion 25.3421 « PFAS-Grenzwerte unter Berücksichtigung der Auswirkungen, insbesondere für die Landwirtschaft oder die Wasserversorger, sachgerecht festlegen und Massnahmen zur Unterstützung der Landwirtschaft einleiten » umgesetzt.
Mit der Totalrevision der StMmV werden primär folgende Ziele verfolgt: 1. Die StMmV entspricht dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik (Referenz auf die aktuellen technischen Normen). 2. Das Anliegen der Aufsichtsbehörden nach einer feineren Unterteilung der Messmittelkategorien wird umgesetzt. 3. Messmittel in der Verwendung der ABC-Einsatzorganisationen sowie aktive Personendosimeter und Radonexposimeter sollen der StMmV unterstellt werden. Mit der Teilrevision der EichGebV sollen zwei Ziele erreicht werden: 1. Sicherstellung der Kongruenz der verwendeten Begrifflichkeiten in der StMmV und der EichGebV um Missverständnissen bei der Bestimmung der Eichgebühren vorzubeugen. 2. Angleichung der Gebühren an die effektiven Kosten, welche durch die Eichung oder Kontrolle von Messmitteln für ionisierende Strahlung bei den ermächtigten Eichstellen entstehen.
Das Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG, SR 930.11) bezweckt, die Sicherheit von Produkten zu gewährleisten. Das PrSG ist seit dem 1. Juli 2010 in Kraft und setzt die europäische Richtlinie über die allgemeine Produktesicherheit ins Schweizer Recht um. Seither hat sich im grenzüberschreitenden Warenhandel vieles verändert, insbesondere durch die Zunahme des Onlinehandels. Aufgrund der neuen europäischen Verordnung über die allgemeine Produktesicherheit soll das PrSG teilrevidiert werden. Damit soll das PrSG für Produkte, die nicht durch andere bundesrechtliche Bestimmungen mit denselben Zielen abgedeckt sind, weiterhin ein vergleichbares Sicherheitsniveau wie in der EU gewährleisten und den erleichterten Zugang zum Binnenmarkt der EU als der wichtigsten Handelspartnerin der Schweiz ermöglichen. Diese Vernehmlassung findet parallel zur Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG, SR 946.51) statt, da diese beiden Erlasse konzeptionell verknüpft sind.
Das Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG) wird an die Entwicklungen im internationalen Warenhandel angepasst, der sich aufgrund der Digitalisierung und der Kreislaufwirtschaft verändert hat. Die Vorlage enthält darum die Grundlage für ein digitales Informationssystem (digitaler Produktpass). Damit können Produktdaten elektronisch weitergegeben werden, was Wiederverwendung sowie Recycling fördert und die Wettbewerbsfähigkeit stärkt. Zudem werden die Verantwortlichkeiten der Wirtschaftsakteure wie Hersteller oder Anbieter von Online-Marktplätzen entlang der Produktions- und Vertriebsketten geklärt, damit die in der Schweiz verkauften Produkte den Schweizer Vorschriften entsprechen. Darüber hinaus werden die geltenden Bestimmungen betreffend Marktüberwachung, Akkreditierung sowie Datenschutz modernisiert. Koordiniert wird diese Vorlage mit der laufenden Teilrevision des Produktesicherheitsgesetzes.
Die SPK-N schlägt vor, Artikel 66a des Strafgesetzbuchs (StGB) und Artikel 49a des Militärstrafgesetzes (obligatorische Ausweisung) dahingehend zu ergänzen, dass die Strafbehörden beim Entscheid über die Anwendung der in den Absätzen 2 der genannten Artikel vorgesehenen Härtefallklausel die Bindungen der ausländischen Person zu ihrem Herkunftsland künftig nicht mehr berücksichtigen, wenn diese für ein Gewaltverbrechen verurteilt wird.
Mit der Änderung des Bundesgesetzes über das Verbot der Hamas sollen neu auch die Hisbollah, Tarn- und Nachfolgeorganisationen der Hisbollah sowie Organisationen und Gruppierungen, die im Auftrag oder im Namen der Hisbollah handeln, verboten werden. Zusätzlich erhält der Bundesrat die Kompetenz, Organisationen und Gruppierungen zu verbieten, deren Führungspersonen, Zielsetzung oder Mittel mit denjenigen der Hisbollah übereinstimmen.
Die Änderung des Sprachengesetzes verfolgt das Ziel, die Stellung der Landessprachen im Sprachenunterricht der obligatorischen Schule zu stärken. Mit einer Ergänzung von Artikel 15 des Sprachengesetzes soll die Harmonisierung des Sprachenunterrichts in der obligatorischen Schule unterstützt werden. Die Revision steht im Einklang mit dem Auftrag von Bund und Kantonen, die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften zu fördern und für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz zu sorgen. Sie unterstreicht die Rolle der Landessprachen für den Zusammenhalt unseres Landes, zu dessen Wesensmerkmalen die Mehrsprachigkeit gehört.
Die IPV enthält die Ausführungsbestimmungen zum Investitionsprüfgesetz (IPG, BBl 2026 31), welches vom Parlament am 19. Dezember 2025 verabschiedet wurde.
Die Schweiz hat das Hochseeschutzabkommen am 5. Februar 2025 unterzeichnet. Ziel des Abkommens ist die gegenwärtige und langfristige Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere in Gebieten ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse. Durch die Ratifikation und Umsetzung des Hochseeschutzabkommens soll für die Schweiz und die ihren Hoheitsbefugnissen unterstellten natürlichen und juristischen Personen ein international einheitlicher Rahmen mit einem diskriminierungsfreien Zugang zu den Ressourcen in Meeresgebieten ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse gewährleistet werden. Das Hochseeschutzabkommen enthält einerseits unmittelbar anwendbare Bestimmungen. Einige Bestimmungen bedürfen zu ihrer Umsetzung jedoch einer Regelung durch den Vertragsstaat. Dazu soll ein neues Bundesgesetz über die Umsetzung des Hochseeschutzabkommens (Hochseeschutzgesetz, HoSG) geschaffen werden.
Mit der Vernehmlassungsvorlage «Verkehr ‘45» sollen die Kapazitäten auf der Schiene erhöht, Engpässe auf der Nationalstrasse reduziert und Verkehrsprojekte in Agglomerationen gefördert werden. Der Bundesrat will damit erstmals den Infrastrukturausbau über alle Verkehrsträger in einer gemeinsamen Vorlage bündeln.
Mit der Vorlage setzt das EFD den Auftrag des Bundesrats zur administrativen Entlastung der Unternehmen und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft vom 26. November 2025 betreffend das Mehrwertsteuergesetz (jährliche Mehrwertsteuerabrechnung unabhängig vom Umsatz möglich) und das Gesetz über die Stempelabgaben (neue Ausnahmebestimmung von der Emissionsabgabe bei Sanierungen statt Gesuch auf Erlass oder Stundung) um.
Mit der Vorlage setzt das EFD den Auftrag des Bundesrats zur administrativen Entlastung der Unternehmen und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft vom 26. November 2025 im Steuerbereich um. Dabei wird zum einen die Ausweitung des Meldeverfahrens auf geldwerte Leistungen im übrigen Konzernverhältnis (Verrechnungssteuerverordnung, Verordnung über die Steuerentlastung schweizerischer Dividenden aus wesentlichen Beteiligungen ausländischer Gesellschaften und Verordnung zum schweizerisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 2. Oktober 1996) und zum andern der Verzicht auf die obligatorische Zustellung der Jahresabschlüsse in bestimmten Fällen (Verrechnungssteuerverordnung und Verordnung über die Stempelabgaben) vorgeschlagen.
Gegenstand der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage ist die Änderung des Energiegesetzes zur Umsetzung der Motion 23.3936 Grossen «Laden von Elektroautos im Mietverhältnis und Stockwerkeigentum». Grundeigentümer und -eigentümerinnen von Wohnliegenschaften sollen künftig dazu verpflichtet werden können, die Grundinstallation zum Laden elektrischer Fahrzeuge zu erstellen, sofern dies Mietende und Personen mit Stockwerkeigentum verlangen.
Die Bundesversammlung beschloss am 20. Juni 2025 die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Schweizerische Nationalbibliothek (Nationalbibliotheksgesetz, NBibG; SR 432.21) zur Einführung des Dépôt légal numérique. Die Schweiz kannte bisher auf Bundesebene – im Unterschied zu einzelnen Kantonen – kein «Dépôt légal». Damit die Schweizerischen Nationalbibliothek (NB) ihren Auftrag auch in Zukunft erfüllen kann, beschloss das Parlament am 20. Juni 2025 die Einführung eines «Dépôt légal numérique» (DLN). Dazu wurde das Nationalbibliotheksgesetz angepasst. Die Ablieferung gedruckter Schweizer Verlagspublikationen ist nicht Gegenstand des DLN und wird weiterhin über eine Vereinbarung zwischen der Nationalbibliothek und den Verlagsverbänden sichergestellt. Die vorliegende Teilrevision der Nationalbibliotheksverordnung (NBibV; SR 432.211) enthält die Ausführungsbestimmungen zum DLN. Es handelt sich um eine Verordnungsanpassung von grosser kultureller Tragweite, was eine öffentliche Vernehmlassung notwendig macht.
In der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (SR 817.02) wurde am 1. Juli 2025 eine Deklarationspflicht für Lebensmittel tierischer Herkunft eingeführt, bei deren Herstellung das Tier mit schmerzverursachenden Methoden ohne Schmerzaus-schaltung behandelt wurde. Zeitgleich wurde eine Verordnung des EDI über die Län-derlisten nach der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung erlassen, deren Listen in den Anhängen noch leer sind. In diesen Listen sollen diejenigen Län-der aufgeführt werden, welche die deklarationspflichtigen Herstellungsmethoden ge-setzlich verbieten. Lebensmittel aus solchen Ländern sind von der Deklarationspflicht ausgenommen, wenn sie nach dem im jeweiligen Land geltenden Recht hergestellt wurden. Innerhalb der zweijährigen Übergangsfrist für die Deklarationspflicht sollen die Länderlisten erlassen werden.
Die Bewirtschaftungsmassnahmen im Gasbereich für die Bewältigung einer schweren Gasmangellage (Umschaltung Zweistoffanlagen, Verbote und Verwendungsbeschränkungen sowie Kontingentierung) wurden 2022 durch den Bundesrat gutgeheissen und sollen nun mit den seither gesammelten Erkenntnissen aktualisiert werden.
Der Bundesrat schlägt mit der Revision die Anpassung verschiedener Kostenpositionen vor. Damit kann dem tatsächlich anfallenden Aufwand besser Rechnung getragen werden und das Verursacherprinzip gestärkt werden.
Mit vorliegender Revision des PG wird ein Mechanismus für die flexible Anpassung der postalischen Grundversorgung entlang des fortschreitenden Nachfragerückgangs eingeführt und das hybride Zustellsystem gesetzlich verankert. Weiter wird die gesetzliche Grundlage zu den Postdiensten in Notlagen überarbeitet und auf die Zahlungsverkehrsdienste erweitert. Für den Fall einer finanziellen Notlage der Erbringerin der Grundversorgung (heute PostFinance) wird eine neue Grundlage geschaffen. Mit den Anpassungen des POG soll Rechtssicherheit über die Tätigkeiten der Post geschaffen werden, insbesondere bei digitalen Leistungen und Unternehmensbeteiligungen. Dazu wird der Unternehmenszweck präzisiert und ein Verfahren eingeführt, wonach wirtschaftlich relevante Beteiligungserwerbe der Post vor Vertragsvollzug von der PostCom geprüft und genehmigt werden müssen.
Die bestehenden Regelungen im Heilmittelgesetz sollen angepasst werden, insbesondere in Bezug auf die Neuregelung des Versandhandels mit Arzneimitteln, die Implementierung von Massnahmen gegen Versorgungsengpässe, die Harmonisierung der Kompetenzen der Chiropraktorinnen und Chiropraktoren mit dem Medizinalberufegesetz, die Einzelabgabe von Arzneimitteln sowie die Einführung einer Aufsichtsabgabe für Medizinprodukte.
Die vorliegende Gesetzesrevision ermöglicht den Informationsaustausch zwischen kantonalen Kontrollorganen sowie Handelsregister-, Betreibungs- und Konkursämtern zur Schwarzarbeitsbekämpfung. Zudem erhalten die kantonalen Kontrollbehörden eine gesetzliche Grundlage für den direkten Zugriff auf das IVZ-Datensystem des Bundesamts für Strassen. Schliesslich wird im Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen vom 26. September 2025 (TJPG) eine Lücke geschlossen, damit die zuständigen Stellen im Bereich der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch, Versicherungsbetrug und Schwarzarbeit dem Transparenzregister Unstimmigkeiten melden dürfen
Die Vorlage soll die Rechtsgrundlagen der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsicht in Umsetzung der gleichlautenden Motionen 21.3970 und 21.3972 der Kommissionen für Rechtsfragen des Ständerates und Nationalrates («Reform der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsicht») reformieren. Zudem sollen die Regelungen über die Bundesgerichtsbarkeit punktuell überarbeitet werden. In diesem Zusammenhang soll auch die Motion 24.3819 der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates (Strafverfahren gegen eine minderjährige Person wegen einer terroristischen Straftat. Einführung einer Meldepflicht) umgesetzt werden.
Der Bundesrat hat am 24. Juni 2026 das UVEK beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen zur Revision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Diese Revision zielt darauf ab, die Definition von Imitationswaffen zu aktualisieren, um die Rechtssicherheit zu erhöhen und bestimmte Verfahren effizienter zu gestalten. Sie bezweckt zudem, die Definition von wesentlichen Waffenbestandteilen anzupassen sowie ein Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit Einfuhrbewilligungen für berufliche Zwecke für sogenannte «verbotene» Waffen zu vereinfachen, damit diese an Messen oder Auktionen in der Schweiz zum Verkauf angeboten werden können.
Die heute in Artikel 67b Absatz 2 RTVV festgelegten Tarife und Tarifkategorien bei der Unternehmensabgabe müssen aufgrund eines Bundesgerichtsurteils vom 27. November 2024 angepasst werden. Diese werden neu im Anhang 4 zur RTVV geregelt.
Die Kommission für Rechtsfragen unterbreitet eine Vorlage zur Änderung des Strafgesetzbuches. Die sexuelle Kommunikation zwischen einer erwachsenen Person und einem Kind unter 16 Jahren soll ausdrücklich unter Strafe gestellt werden, sofern die Kommunikation mit dem Ziel der sexuellen Erregung der erwachsenen Person erfolgt und die ungestörte sexuelle Entwicklung des Kindes gefährden kann. Mit der Vorlage trägt die Kommission dem Bedürfnis Rechnung, Kinder vor sexuellen Übergriffen wirksamer zu schützen und bestehende Schutzlücken zu schliessen.
Die parlamentarische Initiative sieht vor, das Schweizerschulengesetz zu ergänzen, damit Schweizer Lehrpersonen und Schulleitungspersonen künftig zentral in der Schweiz angestellt und an anerkannte Schweizerschulen im Ausland entsandt werden können. Dadurch sollen die Anstellungsbedingungen der Schweizer Lehrkräfte verbessert, deren Rekrutierung erleichtert und Mobilität gefördert werden.